Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen oder Leistungen der Industrieservice Hoppe oHG (nachfolgend ISH genannt) gegenüber Unternehmen und anderen Personen im Sinne des § 310 BGB. Sie gelten für sämtliche Geschäfte von ISH ausschließlich. Von diesen AGB abweichende AGB der Geschäftspartner von ISH gelten nur dann, wenn dies ausdrücklich schriftlich von ISH anerkannt wird.
2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.
II. Angebote und Bestellungen
1. Die Angebote von ISH sind, soweit sie nicht befristet sind, stets freibleibend. Erteilte Bestellungen seitens des Bestellers sind für diesen bindend. Verträge kommen erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung durch ISH zustande.
2. Die der Angebotsanforderung oder Bestellung beigefügten Unterlagen sind, soweit nicht anders vereinbart ist, nur annähernd maßgebend für die Erstellung und Ausarbeitung des Angebotes von ISH. Auf nachträgliche Änderungen gegenüber der erstmaligen Angebotsanforderung und dem Angebot von ISH hat der Besteller bei Bestellungen schriftlich hinzuweisen.
III. Preise und Zahlung
1. Die Preise von ISH verstehen sich ab Werk, ausschließlich Verpackung und Versandkosten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Sofern sich die Grundlagen der Kalkulation ändern, behält sich ISH Preisanpassungen vor.
3. Der Rechnungsbetrag wird nach Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 2% oder innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Der Abzug von Skonto wird nicht gewährt, wenn sonstige Forderungen überfällig sind. Bei Zielüberschreitung behält sich ISH vor Verzugszinsen zu berechnen. Als Zinssatz für Verzugszinsen wird ein Zinssatz von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank vereinbart, und zwar unbeschadet unserer Berechtigung, einen tatsächlich entstanden höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
4. Der Besteller kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig sind.
5. Bei Bestellungen unter einem Nettowarenwert von 100,00 € berechnet ISH einen Mindermengenzuschlag von 15,00 €.
6. ISH ist jederzeit berechtigt, Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere wenn sich der Besteller in Zahlungsverzug befindet.
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Die Gegenstände der Lieferung bleiben Eigentum von ISH bis zur Erfüllung sämtlicher Ihr gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehender Ansprüche . Während des Bestehens des Eigentums-vorbehalts ist dem Besteller eine Abtretung, Verpfändung oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst dann übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat. Bei Nichterfüllung dieser Pflichten durch den Besteller ist ISH zum Rücktritt berechtigt.
2. Eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Besteller für ISH vor, ohne dass ISH hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei der Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen nicht ISH gehörenden Waren oder wenn der Besteller Alleineigentum an der neuen Sache erwirbt, besteht Einigkeit, dass der Besteller im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbundenen, vermischten oder vermengten Vorbehaltsware zum Endprodukt zu diesem Zeitpunkt ISH Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für ISH verwahrt.
3. Im Falle des Verkaufs der Ware im regelmäßigem Geschäftsverkehr tritt der bezahlte Kaufpreis an die Stelle der Ware. Der Besteller tritt bereits jetzt alle aus einer etwaigen Veräußerung entstehenden Forderungen an ISH ab. Der Besteller ist ermächtigt, diese Forderungen solange einzuziehen, als er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber ISH nachkommt. ISH ist jederzeit berechtigt, die Verkaufsunterlagen des Bestellers zu prüfen und dessen Abnehmer von der Abtretung zu informieren.
4. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffe dritter hat der Besteller ISH unverzüglich zu unterrichten.
5. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die ISH zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20% übersteigt, wird ISH auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigeben.
6. Die Geltendmachung der Rechte von ISH aus dem Eigentumsvorbehalt entbindet den Besteller nicht von seinen vertraglichen Verpflichtungen. Der Wert der Ware zum Zeitpunkt der Rücknahme wird lediglich auf die bestehende Forderung von ISH gegen den Besteller angerechnet.
7. Bei Pflichtverletzungen des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug oder wenn sich entgegen der vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Besteller nicht kreditwürdig ist ( nicht erforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen ISH und dem Besteller handelt ), ist ISH nach erfolglosem Ablauf einer dem Besteller gesetzten Frist zum Rücktritt und zur Rücknahme berechtigt; die gesetzlichen Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
V. Lieferung; Fristen; Verzug
1. ISH übernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie gearteten Garantien. Bei Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware wird der Besteller unverzüglich informiert, eventuell bereits geleistete Anzahlungen werden unverzüglich erstattet. Der Kaufvertrag wird ungültig.
2. Teil- und vorfristige Lieferungen durch ISH sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
3. Abweichungen der Artikel von der Bestellung, insbesondere im Hinblick auf Material und Ausführung, bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts ausdrücklich vorbehalten.
4. Bei bestellerspezifischen Sonderfertigungen sind handelsübliche Mehr- oder Minderlieferungen ( +/- 10% ) zulässig und vom Umtausch ausgeschlossen.
5. Für den Umfang der Lieferung ist das schriftliche Angebot bzw. die Auftragsbestätigung durch ISH maßgebend.
Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Lieferung das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist, falls die Absendung ohne das Verschulden von ISH nicht erfolgt ist.
Die von ISH genannten Liefertermine sind unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als ,,verbindliche Liefertermine“ von ISH schriftlich bestätigt worden.
6. Voraussetzung der Einhaltung der Lieferzeit ist der rechtzeitige Eingang sämtlicher vom Besteller zu liefernden Beistellungen, Unterlagen, erforderlichen Genehmigungen und Freigaben, insbesondere von Plänen und Zeichnungen, sowie die rechtzeitige Erfüllung der vom Besteller übernommenen Vertragspflichten, insbesondere die Leistung der vereinbarten Zahlungen und gegebenenfalls die Erbringung vereinbarter Sicherheiten. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Besteller mit seinen Vertragspflichten innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen im Verzug ist.
7. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z.B. Streik, Aussperrung zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt auch, wenn unvorhergesehene Hindernisse und Umstände bei Unterlieferanten eingetreten sind. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann nicht von ISH zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen.
8. Der Besteller ist im Falle eine von ISH zu vertretenden Verzuges zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindestens drei Wochen fruchtlos verstrichen ist und kann, sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist, eine Entschädigung für jede Woche de Verzuges von je 0,5% insgesamt jedoch höchstens 5% des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.
9. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des Bestellers verzögert, ist ISH berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen, den Besteller mit entsprechend verlängerter Frist zu beliefern und entstandene Lagerkosten zu berechnen.
VI. Gefahrenübergang / Versand
1. Die Lieferung erfolgt in jedem Fall auf Gefahr des Bestellers. Verzögert sich der Versand durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
2. Auf Wunsch und Kosten des Bestellers schließt ISH für die Sendung eine Versicherung ab gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer und Wasserschäden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken.
VII. Haftung für Mängel, Gewährleistung, Schadensersatzansprüche, Rücktritt
1. Der Besteller darf die Annahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel nicht verweigern.
2. Offensichtliche Mängel sowie Mengenabweichungen oder Falschlieferungen sind ISH unverzüglich
( spätestens jedoch nach 8 Tagen ), verborgene Mängel spätestens nach 3 Tagen nach Entdeckung Schriftlich mitzuteilen. Werden diese Fristen überschritten, erlöschen alle Gewährleistungansprüche.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.
3. Die im Falle eines Mangels erforderliche Rücksendung der Ware kann nur mit dem vorherigen Einverständnis von ISH erfolgen.
4. Für den Fall, dass aufgrund einer berechtigten Mängelrüge eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt, gelten die Bestimmungen über die Lieferzeit entsprechend.
5. Das vorliegen eines als solchen festgestellten und durch wirksame Mängelrüge mitgeteilten Mangels begründet folgende Rechte des Bestellers:
a)Der Besteller hat im Falle der Mangelhaftigkeit zunächst das Recht, von ISH Nacherfüllung zu verlangen. Das Wahlrecht, ob eine Neulieferung der Sache oder eine Mangelbehebung stattfindet, trifft hierbei ISH nach eigenem Ermessen.
b)Darüber hinaus hat ISH das Recht, bei Fehlschlag eines Nacherfüllungsversuches eine neuerliche Nacherfüllung, wiederum nach eigener Wahl, vorzunehmen. Erst wenn auch die wiederholte Nacherfüllung fehlschlägt, steht dem Besteller das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu mindern.
6. Ist der Besteller für Umstände, die ihn zum Rücktritt berechtigen würden, allein oder überwiegend verantwortlich oder ist der zum Rücktritt berechtigende Umstand während des Annahmeverzuges des Bestellers eingetreten, ist der Rücktritt ausgeschlossen.
7. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.
8. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes,
der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
9. Schadenersatz wegen nicht oder nicht wie geschuldet erbrachter Leistungen ( § 282 BGB ) ist auf die Höhe des Kaufpreises begrenzt. Schadenersatz statt Leistung bei Ausschluß der Leistungspflicht ( Unmöglichkeit ) ist ausgeschlossen. Der Besteller hat den eingetretenen Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachzuweisen.
Gleiches gilt für die vergeblichen Aufwendungen.
10. Soweit dem Besteller Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängelansprüche geltenden Verjährungsfrist von zwölf Monaten. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
11. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind nicht verbindlich und geben dem Besteller keinen Anspruch auf Schadensersatz.
12. Soweit Mängel auf Produkte, Materialien und Rohstoffe der Vorlieferanten von ISH zurückzuführen sind, ist ISH berechtigt, seine Haftung zunächst auf die Abtretung der Gewährleistungsansprüche zu beschränken, die ISH gegen sine Vorlieferanten zustehen, es sei denn, dass die Befriedung aus dem abgetretenen Recht fehlschlägt oder der abgetretene Anspruch aus sonstigen Gründen nicht durchgesetzt werden kann.
13. Tritt der Besteller vor oder bei Auftragsdurchführung vom Vertrag zurück, ist er verpflichtet, als Entschädigung einen Betrag von 40 % der Auftragssumme bzw. der noch nicht fertig gestellten Restauftragssumme an die Industrieservice Hoppe oHG zu zahlen.
Die erbrachten Teilleistungen sind daneben ungekürzt zu entlohnen. Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, den Nachweis zu führen, dass der Industrieservice Hoppe oHG durch den Rücktritt kein oder ein wesentlich geringerer Schaden, als in der Pauschalentschädigung festgelegt, entstanden ist.
VIII. Geheimhaltung
Der Besteller ist verpflichtet, sämtliche Informationen und andere Geschäftsgeheimnisse im Zusammenhang mit der Durchführung des jeweiligen Auftrags streng vertraulich zu behandeln und ohne ausdrückliche Zustimmung von ISH keine Informationen, Dokumente, Dokumentationen, Zeichnungen, Skizzen, Stücklisten oder sonstige Unterlagen an dritte weiterzugeben oder sonst zugänglich zu machen.
IX. Gerichtsstand und anwendbares Recht
1. Soweit es sich um ein Handelsgeschäft handelt, ist der Sitz von ISH Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. ISH ist aber auch berechtigt, am geschäftlichen Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben.
2. In jedem Fall, insbesondere auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Industrieservice Hoppe oHG, Wiesenstraße 18, 53773 Hennef